Wettbewerbsrecht, unlauterer Wettbewerb

Das Recht des unerlaubten Wettbewerbs ist für Unternehmen und Gewerbetreibende von besonders erheblicher Bedeutung. In diesem so genannten Lauterkeitsrecht geht es vor allem um die Einhaltung der Spielregeln fairen wirtschaftlichen Handelns. So gibt es, nicht zuletzt auch im Internet, zahlreiche branchenspezifische Vorschriften zu beachten (z. B. Textilkennzeichnungsgesetz, Heilmittelwerbegesetz), deren Nichteinhaltung zu Abmahnungen und Klagen führen kann. Aber etwa auch die Irreführung von Verbrauchern oder die Verunglimpfung von Wettbewerbern können Wettbewerbsverstöße darstellen.

Hält sich ein Gewerbetreibender oder Unternehmer nicht an die Regeln des Lauterkeitsrechts, so kann er von seinen Wettbewerbern oder bestimmten Institutionen wie z. B. der Wettbewerbszentrale auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch auch um Schadensersatzansprüche gehen.

Die Kanzlei ameleo Düsseldorf verfügt über fachanwaltliche Expertise auf dem Bereich des Wettbewerbsrechts und berät und vertritt Sie gerne, wenn es darum geht, gegen wettbewerbswidriges Verhalten Ihrer Mitbewerber vorzugehen. Wir unterstützen Sie auch, wenn Ihnen selbst der Vorwurf einer Wettbewerbsverletzung gemacht wird.

Zu unsere Leistungen im Bereich des Wettbewerbsrechts gehören etwa:

  • Überprüfung von Werbemaßnahmen auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
  • Rechtliche Überprüfung von gewerblichen Online-Auftritten (Websites, Online-Shops)
  • Aussprechen von Abmahnungen bei unlauterem Verhalten von Ihren Wettbewerbern
  • Beratung bei der Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Klagen
  • Erstellung wettbewerbsrechtlicher Gutachten
  • Durchführung von Vorträgen und Workshops zu Themen des unlauteren Wettbewerbs

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